Nicht abwarten, aktiv werden
Wie Sie sich schützen können – und müssen
Hochwasser kann Sie als Einwohnerin und Einwohner in Flussnähe oder überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Die Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vom Umweltministerium Baden-Württemberg gibt es einen übersichtlichen Flyer mit den wichtigsten Infos zur Pflicht und zu den Möglichkeiten der Eigenvorsorge.
Was tun … vor dem Starkregen?
- Wichtige Dokumente griffbereit sowie wasserfest und am besten auch feuerfest lagern.
- Notfallplan mit der Familie ausarbeiten und überlegen, wie Hilfsbedürftige (Kinder, ältere Personen, Haustiere) im Notfall schnell flüchten können, ggf. auch in höher gelegene Stockwerke.
- Wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern in höher gelegenen Stockwerken lagern.
- Elementarschadenversicherung abschließen, denn Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen ersetzen meist keine Hochwasser- oder Starkregenschäden.
- Das Vorhalten von Sandsäcken, Schalbrettern und wasserfeste Sperrholzplatten können sinnvoll sein.
- Gefährliche Stoffe, wie Lacke oder Öle überflutungssicher lagern und Tanks von Ölheizungen gegen Aufschwimmen sichern.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Rückstauklappen.
- Weitere Tipps und Informationen im Flyer der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung (PDF 1 MB)
Was tun … während des Starkregens?
- Am wichtigsten: Gefahrenwarnungen ernstnehmen, Anweisungen von Einsatzkräften folgen und sich nicht selbst in Lebensgefahr begeben, um Sachwerte oder andere zu retten!
- Lage und Warnungen beobachten, z. B. über die Hochwasservorhersagezentrale oder den Deutschen Wetterdienst.
- Nach Möglichkeit Hilfsbedürftige in Sicherheit bringen
- Keine Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen betreten beziehungsweise diese sofort verlassen. Bereits bei Überflutungstiefen von ca. 30 Zentimetern können Türen und Fenster durch den Druck nicht oder nur noch sehr schwer geöffnet werden.
- Strömungen und Überflutungstiefen auf Straßen nicht unterschätzen – Kanaldeckel können hochgedrückt und dadurch zur Gefahrenstelle werden. Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen!
- Wichtige Dokumente mitführen.
- Vor dem Betreten von überfluteten Bereichen Stromfreiheit sicherstellen und ggf. den Strom abstellen.
Was tun … nach dem Starkregen?
- Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.
- Vorsicht beim Betreten überfluteter Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschlags.
- Wenn durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr an (112).
- Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.
- Beginnen Sie mit Abpumparbeiten erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Vorsicht, Sie beschädigen ansonsten die Bodenwanne des Hauses.
- Räumen Sie Wasserreste und Schlamm schnellstmöglich aus dem Haus. Entsorgen Sie den Schlamm nicht über die Kanalisation, sondern lagern diesen wenn möglich an einem geschützten Ort bis zur fachgerechten Entsorgung zwischen.
- Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie am besten ein Trockengerät.
- Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.